Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen
1 Offene Seminare, Anmeldung
Seminare, die von Smadias – Deutsche Ausbilderakademie öffentlich ausgeschrieben worden sind, werden als offene Seminare bezeichnet. Anmeldungen zu offenen Seminaren sind schriftlich in Form von Brief, Telefax oder per e-Mail vorzunehmen. Erfolgte Anmeldungen werden schriftlich bestätigt. Die Rechnungsstellung erfolgt ca. 4 Wochen vor dem Seminar.
2 Inhouse-Seminare
Seminare, die firmenintern stattfinden, werden als Inhouse-Seminare bezeichnet. Von Smadias – Deutsche Ausbilderakademie schriftlich verfasste Angebote für Inhouse-Seminare haben ausgehend vom Zustelldatum des Angebots eine Gültigkeit von zwei Monaten.
3 Zahlungsbedingungen
Seminargebühren für offene Seminare sind vor Beginn eines Seminars zu zahlen. Zugegangene Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug zu zahlen. Wird der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang und Fälligkeit der Rechnung geleistet, ist Smadias – Deutsche Ausbilderakademie berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Der Verzugszinssatz beträgt dann für das Jahr 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Zahlungen sind grundsätzlich kostenfrei vorzunehmen. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland. Transaktionskosten gehen insoweit immer zu Lasten des Veranlassers. Alle Teilnahmegebühren verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
4 Stornierung offener Seminare
Stornierungen sind grundsätzlich schriftlich vorzunehmen. Stornierungen können bis vier Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei vorgenommen werden. Erfolgt eine Stornierung weniger als vier Wochen vor Seminarbeginn, fallen 100 % der Seminargebühren an. Der Vertragspartner hat aber innerhalb der nächsten 12 Monate die Möglichkeit, kostenlos an einem anderen preislich gleichwertigen Seminar seiner Wahl, welches von Smadias – Deutsche Ausbilderakademie angeboten wird, teilzunehmen. Sollte ein derartiges Seminar oder die Teilnahme an einem solchen Seminar jedoch nicht zustande kommen, besteht für den Vertragspartner kein Anspruch auf Rückvergütung der Seminargebühren. Auch kann die gebührenfreie Teilnahme nicht auf später stattfindende Seminare übertragen werden. Bei Nichterscheinen oder Absage am Veranstaltungstag werden 100 % der Teilnahmegebühren erhoben. Nimmt ein Vertragspartner nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Seminarteilnahme ist jederzeit auf Kollegen übertragbar.
5 Stornierung von Inhouse-Seminaren
Stornierungen sind grundsätzlich schriftlich vorzunehmen. Stornierungen können bis vier Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei vorgenommen werden. Erfolgt eine Stornierung weniger als vier Wochen vor Seminarbeginn, fallen 100 % der Seminargebühren an. Der Vertragspartner hat aber einmalig die Möglichkeit, innerhalb der nächsten 12 Monate einen neuen Seminartermin zu vereinbaren und zu realisieren. Erfolgt eine Stornierung weniger als zwei Wochen vor Seminarbeginn, fallen ebenfalls 100 % der Seminargebühren an. Der Vertragspartner hat jedoch die Möglichkeit, innerhalb der nächsten 12 Monate einen neuen Seminartermin zu vereinbaren und zu realisieren. Hierfür werden ihm dann 50 % der Seminargebühren des stornierten Inhouse-Seminars in Rechnung gestellt. Bei Absage am Veranstaltungstag werden 100 % der Seminargebühren erhoben. Weiterhin trägt der Vertragspartner alle durch die Stornierung entstehenden Kosten, insbesondere die Kosten, die durch Stornierungen der An- und Abreise sowie Unterkunft des/der Referenten anfallen. Nimmt ein Vertragspartner nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.
6 Änderung des Leistungsumfangs offener Seminare
Inhalt und Ablauf eines Seminarprogramms orientieren sich an den Qualifikationen und am Bildungsbedarf der jeweiligen Teilnehmer sowie an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Tatbeständen. Unter Wahrung des Gesamtcharakters und der Qualität der Veranstaltung kann es deshalb zu Änderungen des Seminarprogrammes im Seminar kommen. Auch behält sich die Smadias – Deutsche Ausbilderakademie Änderungen beim Einsatz der Referenten vor. Zu Auswirkungen auf den Gesamtcharakter und die Qualität der Veranstaltung kommt es dadurch ebenfalls nicht. Änderungen des Seminarprogrammes oder beim Einsatz der Referenten führen auf Seiten des Vertragspartners nicht zu einem Rücktrittsrecht oder zu einem Recht, den Rechnungsbetrag zu mindern.
7 Seminarannullierung
Smadias – Deutsche Ausbilderakademie behält sich das Recht vor, offene Seminare bei zu geringer Teilnehmerzahl (weniger als 4 Teilnehmer) abzusagen und Ersatztermine anzubieten. Bei Ausfall des Seminars durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung eines Seminars. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.
8 Vertrauliche Informationen, Datenschutz
Wesentliche, nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des einen Vertragspartners sind seitens des anderen Vertragspartners grundsätzlich mit der notwendigen Vertraulichkeit zu behandeln. Personenbezogene Daten dürfen von beiden Vertragspartnern nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeitet oder genutzt werden. Insbesondere sind diese Daten aber gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Weiterhin dürfen die Daten nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergegeben werden.
9 Urheberrechte
Seminarbegleitende Materialien in Form von Unterlagen, Fotoprotokollen oder digitalen Unterlagen, etc. unterliegen dem Urheberrecht. Sie dienen nur dem persönlichen Gebrauch des Vertragspartners. Jegliche Art der unerlaubten Vervielfältigung oder unerlaubten Weitergabe an Dritte wird seitens Smadias – Deutsche Ausbilderakademie untersagt.
10 Haftung
Sämtliche Schulungsmaßnahmen vermitteln den neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen. Sie werden objektiv, produkt- und firmenneutral durchgeführt. Bezüglich der Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt Smadias – Deutsche Ausbilderakademie keine Haftung. Ansonsten haftet Smadias – Deutsche Ausbilderakademie nur für Schäden, die durch das Unternehmen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Diese Einschränkung der Haftung gilt nicht für Schäden, die durch Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit entstanden sind. Smadias – Deutsche Ausbilderakademie behält sich vor, Seminarteilnehmer, die durch ihr Verhalten während des Veranstaltungszeitraumes den Seminarerfolg gefährden oder dem Ansehen der Smadias – Deutsche Ausbilderakademie Schaden zufügen, von der betreffenden Veranstaltung auszuschließen. Dabei entstehende Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.
11 Sektenpassus
Wir erklären, dass jegliche Zusammenarbeit mit sektenartigen Organisationen – insbesondere Scientology – sowie ihnen nahestehenden Unternehmen abgelehnt wird uns entschieden von derartigen Organisationen distanzieren. Smadias – Deutsche Ausbilderakademie organisiert keine Schulungen, Kurse oder Seminare, die nach einer der Methoden („Technologien“) von L. Ron Hubbard arbeiten bzw. diese beinhalten. Derartige Methoden werden vollständig abgelehnt. Weiterhin unterhält Smadias – Deutsche Ausbilderakademie wissentlich keine geschäftsmäßigen Beziehungen zu Personen, Unternehmen oder Organisationen, die die Verbreitung der Methoden des L. Ron Hubbard unterstützen, bzw. die nach derartigen Methoden geführt oder von ihnen beeinflusst werden.
12 Schlussbestimmungen
Für alle geschäftlichen Beziehungen von Smadias – Deutsche Ausbilderakademie gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Eine mögliche Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Abmachungen erlangen nur in schriftlicher Form ihre Gültigkeit. Soweit keine abweichenden Abmachungen getroffen worden sind, gelten diese Geschäftsbedingungen außer für Seminare entsprechend auch für andere Veranstaltungen wie beispielsweise Workshops, Trainings, Tagungen oder Ausbilderkongresse.